Unsere Grundhaltung

  • Gewalttätiges Verhalten ist veränderbar.
  • TäterInnen können und wollen ihr gewalttätiges Verhalten ändern, wenn ihnen eine angemessene, sachdienliche und kompetente Unterstützung zuteil wird.
  • Täterarbeit verurteilt die Gewalttat, jedoch nicht den Menschen.
  • TäterInnen sind für gewalttätiges Verhalten verantwortlich. Die Verantwortungsübernahme für das eigene Gewalthandeln ist die Voraussetzung für das Gelingen der Beratung.
  • Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sein gewalttätiges Verhalten zu überwinden und zu wachsen. Professionelle Täterarbeit bietet dazu die notwendige kompetente Unterstützung und Hilfe.
  • Ein erfolgreiches Arbeiten unterscheidet Aggression und Gewalthandeln. Aggression ist eine notwendige Fähigkeit zur Grenzsetzung im Unterschied zum Gewalthandeln als einem Akt der Grenzüberschreitung.
  • Da Gewalt die Auseinandersetzung mit negativ bewerteten Gefühlen vermeidet und in den meisten Fällen der Abwehr von Hilflosigkeit und Ohnmacht dient, ist die Arbeit mit und an den Emotionen ein wesentlicher Bestandteil von Täterarbeit.
 
Unsere Grundhaltung und Orientierung basiert auf den Europäischen Richtlinien Täterarbeit - eurit ©
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